im Prinzip nichts neues. Als Website Betreiber muss man damit rechnen, dass ab und zu ein paar Abmahnungen eingehen.
Heute, nichtmal ein halbes Jahr nach der letzten Abmahnung, war es also wieder soweit.
Nachdem ich morgens um 5 Uhr aufstehen musste
| .. | den ganzen Tag an der Fachhochschule verbrachte |
| .. | mich direkt nach dem Unterricht mit einem Freund traf |
| .. | und letztendlich voller Hoffnung auf ein paar arbeitsintensive Stunden mit meinem PC mein Zimmer betrat |
| .. | wusste ich schon von weitem, was mich auf meinem Schreibtisch erwartet |
Noch über den Briefen von Finanzamt und IHK fand sich ein Brief von unbekannter Aufmachung. Der blasse Stempel des Anwaltbüros auf dem kalten, grauen Briefumschlag brachte die Gewissheit.
Doch sollte es wirklich eine Abmahnung sein?
Die letzte kam mit Einschreiben und der Umschlag war viel größer, voluminöser und wirkte einfach viel intensiver!
Doch es stimmte. Auf lächerlichen 1,5 Seiten inkl. Unterlassungsschreiben wurde ich mal wieder abgemahnt.
Mich würden keine Kosten erwarten, wenn ich nur diesen kurzen, klar formulierten Satz unterschreiben würde.
“Ich verpflichte mich es künftig zu unterlassen die Bezeichnung [..] im Quelltext einer Internetseite zu verwenden. Für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung werde ich eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR zahlen.”
Ich finde die Abmahnung klasse.. Rhetorisch astrein.. Auf 1,5 Seiten Text wird man freundlich darauf hingewiesen den Markennamen zu entfernen und die Unterschrieben Unterlassungserklärung fristgemäß einzusenden. Doch in den Unterlassungserklärung wird dann geschickt der Begriff (”Vertragsstrafe”) eingefüht.
Doch gegen was habe ich eigentlich verbrochen?
Ich habe den Markennamen weder in meinen Meta Tags (Leute von Gericht denken tatsächlich, dass wäre Ranking relevant) noch in Dateiname, Titel oder sonstwo verwendet. Einzig und allein wird der Treffer in meiner Suchmaschine (auch so gekennzeichnet) angezeigt. Als Mehrwert für den Benutzer biete ich noch eine Textvorschau an – den Inhalt dieser Textvorschau habe ich jedoch nachvollziehbar per robots.txt gesperrt.
In meinen Augen habe ich also nichts verbrochen. Wenn ich jedoch den “Vertrag” unterschreibe, dann muss ich mich zukünfitg nicht nur an das deutsche Recht, sondern auch an deren Recht halten.
Und was ich sonst noch zu bemängeln habe?
Nur eine halbe Bildschirmbreite vom Markennamen entfernt, findet selbst der Blick eines DAU’s den Link zum Abmeldeformular.
Hätte die Firma diesen Button benutzt, wäre ihre Seite innerhalb eines Tages aus meinen Suchergebnissen entfernt worden. (bisher habe ich übrigens mehr Anmeldungen als Abmeldungen)
Also was soll… in meinen Augen ist die Klage nichtig.
Als verantwortungsbewusster Student werde ich Dienstag den Service der kostenlosen Rechtsberatung in Anspruch nehmen und mich nach Wiesbaden begeben.
Mal sehen was ich für Möglichkeiten habe.